Hilfe zur Selbsthilfe

Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V.
Gierkezeile 39, 10585 Berlin
Tel.: 030 - 34 38 91 60
Fax: 030 - 34 38 91 62
Mail: info@landesstelle-berlin.de

Öffnungszeiten
Di: 14:00 - 17:00 Uhr | Do: 11:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Sucht-Selbsthilfe-Gruppen-Förderung

Überblick

Selbsthilfe von Betroffenen für Betroffene ist ein bedeutenes und eigenständiges Hilfsangebot für die Überwindung von Sucht.  Sie ersetzt nicht grundsätzlich andere Angebote, wie professionelle therapeutische oder medizinische Hilfe. Der Austausch mit anderen Betroffenen hilft jedoch nachweislich dabei, Sucht zu überwinden und die Abstinenz zu festigen. Darüberhinaus kann sie motivierend darauf hinwirken weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn dies in Phasen auf dem Weg zur gelebten Abstinenz notwendig ist.

Der Gesetzgeber hat die positiven Wirkungen von Selbsthilfegruppen im Gesundheitssektor erkannt und verpflichtet daher die Gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger im Sozialgesetzbuch zur Förderung.
Wenn Sie sich als Betroffene oder ehemalig Betroffene in der Sucht-Selbsthilfe engagieren, ist es Ihnen somit möglich, pauschale oder projektbezogene Fördermittel für Ihre Selbsthilfe-Gruppe zu beantragen

Förderungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen »
Förderungen durch den Rentenversicherungsträger »

Wir danken allen Engagierten und unterstützen Sie auch gerne bei weitergehenden Fragen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer Sucht-Selbsthilfe-Gruppe. 
Kontakt »

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