Hilfe zur Selbsthilfe

Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V.
Gierkezeile 39, 10585 Berlin
Tel.: 030 - 34 38 91 60
Fax: 030 - 34 38 91 62
Mail: info@landesstelle-berlin.de

Öffnungszeiten
Di: 14:00 - 17:00 Uhr | Do: 11:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Förderung von Sucht-Selbsthilfe-Gruppen und -organisationen

durch die Gesetzlichen Krankenkassen

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, Selbsthilfegruppen bzw. Selbsthilfeorganisationen nach § 20 h SGB V zu fördern.

Gefördert werden Selbsthilfegruppen*

  • die für ihre Mitglieder und deren Angehörige gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten und einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und
  • deren Selbsthilfearbeit und Interessenwahrnehmung durch die Betroffenen getragen wird (Selbsthilfeprinzip) und
  • die sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, Krankheitsfolgen und/oder psychischen Problemen richten und mit dazu beitragen, die persönliche Lebensqualität zu verbessern (gemäß Krankheitsverzeichnis).

Voraussetzungen der Förderung

  • Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen
  • Die Selbsthilfegruppe weist eine verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit nach.
  • Die Selbsthilfegruppe hat ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz protokolliert.
  • Die Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot regelmäßig öffentlich bekannt (bspw. in der Datenbank der Landesstelle)
  • Die Gruppenmitglieder und die Gruppenleitung arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung
  • Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto (siehe unter A.5.3 im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung)

Förder-Varianten für Selbsthilfegruppen

Pauschalförderung durch die kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Landesebene) »Projektförderung durch einzelne Krankenkassen »


Förder-Varianten für Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen

Pauschalförderung durch die kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Landesebene) »Projektförderung durch einzelne Krankassen »


*Quelle: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes

Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V.
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