Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
durch die kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung
Für die kassenübergreifenden Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen in Berlin ist die AOK Nordost zuständig. Förderanträge können jährlich gestellt werden. Die Antragsfrist für das aktuelle Förderjahr endet am 31. Januar für bestehende Selbsthilfegruppen und am 1. September für neu gegründete Gruppen.
Stellen Sie den Antrag auf Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe an:
AOK Nordost
Bereich Prävention
Diana Gromm
14456 Potsdam
Kontakt
Diana Gromm
Telefon: 0800 26 50 80-263 92
Fax: 0800 26 50 80-222 65
E-Mail: diana.gromm@nordost.aok.de
Anträge/Formulare
Antrag zur Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen
Antragsunterlagen (PDF) »