Projektförderung von Selbsthilfegruppen
durch einzelne Krankenkassen
Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben oder Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.
Für die Projektförderung gibt es keine gemeinschaftlichen und einheitliche Formulare und Antragswege. Selbsthilfegruppen in Berlin können bei den folgenden Kassen Anträge für die Förderung von Projekten einreichen. Dabei ist es sinnvoll sich mit den jeweiligen Kassen in Verbindung zu setzen um zu klären, ob das angedachtes Projekt förderfähig ist.
AOK Nordost
Kontakt
Bereich Prävention
Diana Gromm
14456 Potsdam
Telefon: 0800 26 50 80-263 92
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Gesundheitsmanagement
Änne Steinig
14456 Potsdam
Tel.: 0800 26 5 080-412 64
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Informationen der AOK zur Förderung »
Merk-/Infoblätter und Anträge
Merkblatt zur kassenindividuellen Projektförderung von Selbsthilfegruppen im Land Berlin
Merkblatt (PDF) »
Antrag zur Projektförderung für Selbsthilfegruppen
Antrag (PDF) »
BKK • VBU
Selbsthilfe
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Kontakt
Antje Cwiklinski
Tel: 030 726 12 2185
Fax: 030 726 12 75 21 86
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Anträge
Antragsunterlagen für die regionale Selbsthilfegruppen zur Beantragung von Zuschüssen nach § 20h SGB V (Projektmittel)
Antrag (PDF) »
Knappschaft - Regionaldirektion für Berlin
Regionaldirektion Cottbus
Referat KV/PV
August-Bebel-Str. 85
03046 Cottbus
Kontakt
Frau Steffi Messenbrink
Tel: 0355 357 18010
Fax: 0234 97838 18844
Bitte Javascript aktivieren!
Merk-/Infoblätter und Anträge
Merkblatt für die Gewährung von Fördermittel
Merkblatt (PDF) »
Antrag zur Projektförderung für Selbsthilfegruppen
Antrag (PDF) »
Anlage 1 zum Antrag
Erklärung des Kontoinhabers »
Anlage 2 zum Antrag
Datenverwendungserklärung »
Nachweis über Mittelverwendung
Verwendungsnachweis »
