Förderung von Sucht-Selbsthilfe-Gruppen
durch den Rentenversicherungsträger
Sucht-Selbsthilfe-Gruppen können eine pauschalisierte Förderung bis zum 22. September für das Folgejahr beantragen. Die Förderhöhe beträgt maximal 200 € und ist abhängig von festgelegten Voraussetzungen.
Anträge und Verwendungsnachweise sind postalisch mit Originalunterschrift in der Landesstelle einzureichen.
Was wird gefördert?
- Fahrtkosten nach Bundesreisekostengesetz
- Porto/Telefonkosten
- Honorare
- Büromaterial
- Literatur/Informationsmaterial
- Kosten für die Teilnahme an Fortbildungen, Schulungen und Fachtagen
Fördervoraussetzungen
- mindestens einjähriges Bestehen
- mindestens 6 Teilnehmer
- wöchentliche Treffen
- keine professionelle Anleitung
- keine Therapiegruppen
- keine reinen Angehörigengruppen
- keine Altersrentenbezieher
- keine Kinder & Jugendliche
- keine Gruppen mit Diagnose Essstörungen
- keine Freizeitaktivitäten
Anträge/Formulare
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Ausfüllhilfe
Ausfüllhilfe für Zuwendungen der DRV (PDF) »
Antrag für die pauschalisierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Einzelantrag (PDF) »
Musterantrag (PDF) »
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Antragsliste für die pauschalisierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Antragsliste (PDF) »
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bestätigung über die Verwendung zur pauschalisierten Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Einzelbestätigung (PDF) »
Listenbestätigung (PDF) »
Antrag und Bestätigungsnachweis nach altem Verfahren
Antrag auf Zuwendung (PDF) »
Musterantrag (PDF) »
Verwendungsnachweis (PDF) »