Hilfe zur Selbsthilfe

Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V.
Gierkezeile 39, 10585 Berlin
Tel.: 030 - 34 38 91 60
Fax: 030 - 34 38 91 62
Mail: info@landesstelle-berlin.de

Öffnungszeiten
Di: 14:00 - 17:00 Uhr | Do: 11:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Förderung von Sucht-Selbsthilfe-Gruppen

durch den Rentenversicherungsträger

Sucht-Selbsthilfe-Gruppen können eine pauschalisierte Förderung bis zum 22. September für das Folgejahr beantragen. Die Förderhöhe beträgt maximal 200 € und ist abhängig von festgelegten Voraussetzungen.

Anträge und Verwendungsnachweise sind in der Landesstelle einzureichen.

Was wird gefördert?

  • Fahrtkosten nach Bundesreisekostengesetz
  • Porto/Telefonkosten
  • Honorare
  • Büromaterial
  • Literatur/Informationsmaterial
  • Kosten für die Teilnahme an Fortbildungen, Schulungen und Fachtagen

Fördervoraussetzungen

  • mindestens einjähriges Bestehen
  • mindestens 6 Teilnehmer
  • wöchentliche Treffen
  • keine professionelle Anleitung
  • keine Therapiegruppen
  • keine reinen Angehörigengruppen
  • keine Altersrentenbezieher
  • keine Kinder & Jugendliche
  • keine Gruppen mit Diagnose Essstörungen
  • keine Freizeitaktivitäten

Anträge/Formulare

Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Ausfüllhilfe
Ausfüllhilfe für Regionalmittel (PDF) »

Antrag für die pauschalisierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Einzelantrag (PDF) »
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Antragsliste für die pauschalisierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Antragsliste (PDF) »
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bestätigung über die Verwendung zur pauschalisierten Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Einzelbestätigung (PDF) »
Listenbestätigung (PDF) »

Antrag und Bestätigungsnachweis nach altem Verfahren
Antrag auf Zuwendung (PDF) »
Verwendungsnachweis (PDF) »

Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V.
Gierkezeile 39, 10585 Berlin
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Fax: 030 - 34 38 91 62
Mail: info@landesstelle-berlin.de

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