Förderung von Sucht-Selbsthilfe-Gruppen
durch den Rentenversicherungsträger
Sucht-Selbsthilfe-Gruppen können eine pauschalisierte Förderung bis zum 22. September für das Folgejahr beantragen. Die Förderhöhe beträgt maximal 200 € und ist abhängig von festgelegten Voraussetzungen.
Was wird gefördert?
- Fahrtkosten nach Bundesreisekostengesetz
- Porto/Telefonkosten
- Honorare
- Büromaterial
- Literatur/Informationsmaterial
- Kosten für die Teilnahme an Fortbildungen, Schulungen und Fachtagen
Fördervoraussetzungen
- mindestens einjähriges Bestehen
- mindestens 6 Teilnehmer
- wöchentliche Treffen
- keine professionelle Anleitung
- keine Therapiegruppen
- keine reinen Angehörigengruppen
- keine Altersrentenbezieher
- keine Kinder & Jugendliche
- keine Gruppen mit Diagnose Essstörungen
- keine Freizeitaktivitäten
Anträge/Formulare
Information für DRV-Antragssteller:
Aufgrund einer Antrags-Umwandlung durch die DRV liegen die aktuellen Antragsformulare noch nicht vor. Anträge für 2024 können daher zurzeit noch nicht gestellt werden.
Die gültigen Antragsformulare werden nach erfolgter Umwandlung unverzüglich online gestellt.
Antrag für die pauschalisierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Einzelantrag (PDF) »
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Antragsliste für die pauschalisierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Antragsliste (PDF) »
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bestätigung über die Verwendung zur pauschalisierten Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Einzelbestätigung (PDF) »
Bestätigungen über die Verwendung zur pauschalisierten Selbsthilfe-Gruppen-Förderung
Listenbestätigung - Formblatt 1 A (PDF) »
Listenbestätigung - Formblatt 2 A Schulung (PDF) »
Alle Formulare im digital bearbeitbarem Format
Alle Formulare (MS Word - MS Excel) in einer ZIP-Datei »